Teilnahmebedingungen des Rabattsystems PRESSEKARTE für Wareneinkauf und Dienstleistungen

1. Kundenbeziehungen

An dem Rabattsystem kann jeder Voll-Abonnent (Bezug der Freien Presse Montag bis Samstag und e-paper) der Freien Presse teilnehmen. Die Bezugsdauer des Abonnements muss mindestens 6 Monate betragen.

1.2. Jeder Voll-Abonnent erhält seine persönliche Pressekarte zugestellt. Mit der Pressekarte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der Pressekarte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Sofortrabatt direkt beim Einkauf an den einzelnen Voll-Abonnenten gelangen.


2. Rabatt

2.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Voll-Abonnenten bei Bezug von Waren und Dienstleistungen einen Sofortrabatt. Die Rabatte werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommenden Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind von der Rabattgewährung ausgenommen. Die Höhe der gewährten Rabatte und die Artikelgruppen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis.

2.2. Beim Einkauf legt der Voll-Abonnent vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung seine Pressekarte vor. Das heißt, die Vorlage der Pressekarte muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen.

2.3. Der Sofortrabatt wird nur dem Karteninhaber gewährt.


3. Zusatzkarte

Auf Wunsch eines Voll-Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Voll-Abonnenten in einer Wohngemeinschaft lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Zusatzkarten werden gegen eine Gebühr von je 2,50 EUR ausgegeben, wenn der Abonnent den Bankeinzug vom Konto gestattet, von dem auch die Abogebühr abgebucht wird.


4. Kartenverlust
Bei Verlust der Pressekarte kann der Voll-Abonnent bei der Freien Presse gegen Gebühr von 2,50 EUR eine Ersatzkarte unter der Hotline 0800 80 80 123 anfordern.


5. Kündigung
5.1. Die Teilnahme am Rabattsystem der Freien Presse kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Freie Presse. Die Teilnahme endet automatisch mit dem Tag, mit dem das Abonnement endet.

5.2. Eine fristlose Kündigung seitens der Freien Presse ist jederzeit möglich.

5.3. Der Voll-Abonnent ist verpflichtet, die Pressekarte bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen, unbrauchbar zu machen oder diese in den Geschäftsstellen abzugeben.


Freie Presse
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